Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Apartment Alexandra“
Vermieter:
Alexandra Heinrich, Buchenweg 5, 4880 St. Georgen
Anreise / Abreise
Anreisetag von 14-18 Uhr bis Abreisetag spätestens 10 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 120 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen wegen der zu entrichtenden Kurtaxe. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen
Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Zahlung des Gesamtbetrages wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Strom, Abfall werden nicht erhoben.
Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind als Entschädigung folgende Beträge zu entrichten:
- ab 14 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
Bei Nichtanreise ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Der Vermieter versichert, dass er sich bemüht, das Objekt anderweitig zu vermieten. Er behält sich in dem Falle eine Verwaltungsgebühr von € 50,- ein.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der Verpflichtet den vollen Mietpreis zu zahlen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der
Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim
Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.
Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Schlüssel
Dem Mieter ist am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung der Schlüssel für die Ferienwohnung auszuhändigen.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Besucher der Mieter bitte nach Absprache mit dem Vermieter. Die Mieter werden gebeten, innerhalb der Ferienwohnungen nicht zu rauchen. Im Freien werden Aschenbecher bereitgestellt.
Datenschutz
Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte
ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Nutzungsregeln
Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die etwaige Nutzung eines Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die dann gültigen „WLAN-Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen
Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt österreischisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.